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Was ist bei der Weihnachtsfeier zu beachten?

Damit Sie auf die Weihnachtsfeier gut vorbereitet sind

Das Jahresende naht, die Weihnachtsfeier steht an. Sie haben schon eine Idee für die passende Location und sind eigentlich ganz beruhigt. Doch tatsächlich gibt es neben dem passenden Ort zum gemeinsamen Feiern noch einige Dinge, die Sie als Arbeitgeber unbedingt beachten sollten.

Hier haben wir die wichtigsten Details kurz für Sie aufgeführt:

Die lieben Steuern und die Kosten Denken Sie immer daran, dass es zwar nett gemeint ist, eine opulente Sause zum Jahresabschluss zu organisieren. Doch das Finanzamt kann Ihren Mitarbeitern Weihnachtsfeiern als geldwerten Vorteil auslegen, wenn diese mehr als 110 Euro brutto pro Person kosten. Diese Kosten beinhalten Essen, Location sowie Bewirtung und Getränke.
Wenn Sie schon zu rechnen anfangen: Es zählen übrigens nur die fest angestellten und bei der Weihnachtsfeier anwesenden Mitarbeiter bei der Kostenberechnung. Haben Sie zum Beispiel 50 Angestellte eingeladen und 40 kommen, müssen Sie die Gesamtkosten durch 40 teilen. Freie Mitarbeiter oder Kunden gehören nicht dazu. Prüfen Sie außerdem, ob Sie bereits mehrfach im Jahr eine Betriebsfeier veranstaltet haben. Ist das der Fall, kann das Finanzamt Lohnsteuer oder Sozialabgaben für Ihre Ausgaben fordern. Denn bei mehreren Firmenfeiern pro Jahr werden diese ebenfalls als geldwerter Vorteil für Mitarbeiter gewertet.

Die Essensvorlieben „War das früher noch einfach!“, denken viele Firmenlenker heute vermutlich oft. Eine Gans auf den Tisch, Klöße mit Speck und Rotkohl dazu, fertig war das Essen auf der Weihnachtsfeier. Ganz so einfach ist das heute sicherlich nicht mehr. Fragen Sie deshalb am besten im Vorfeld nach, wieviele Vegetarier, Veganer oder „Fleischesser“ tatsächlich zur Feier kommen. Das gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Beispiel aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch essen oder für Menschen mit einer Lebensmittelunverträglichkeit.
Je mehr Sie im Vorfeld wissen, desto weniger „Überraschungen“ kann es später beim gemeinsamen Weihnachtsessen geben und desto größer ist die Chance, dass Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf kulinarischer Ebene eine echte Freude machen. Gibt es Essen à la carte, sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob es entsprechende Essensangebote gibt, die mit den angegebenen Wünschen korrespondieren.

Die Versicherung Die Weihnachtsfeier gilt als Arbeitszeit. Somit sind Ihre Mitarbeiter über die gesetzliche Unfallversicherung dort abgesichert. Die Absicherung gilt dabei auch für den Hin- und Rückweg. Legen Ihre Mitarbeiter auf dem Heimweg jedoch einen Zwischenstopp in einer Bar oder Kneipe ein, erlischt ihr gesetzlicher Versicherungsschutz.

Die Location Haben Sie nicht schon eine passende Event-Location für die Weihnachtsfeier gefunden, können Sie sich hier auch an Ihre Mitarbeiter wenden. Binden Sie Ihr Team am besten mit in die Planung ein. So kann jeder einen Wunsch äußern. Dabei haben Sie weniger Arbeit und Ihre Mitarbeiter steigern die Chance auf eine Feierlocation, die ihnen perfekt gefällt.

Das Rahmenprogramm Sie haben es in der Hand. Soll wieder wie jedes Jahr gewichtelt werden? Oder singt der Betriebschor? Überlegen Sie sich dieses Jahr doch etwas Neues! Wie wäre es mit einem mobilen Weihnachtsmarkt oder einem Showact?

Jetzt haben Sie die fünf wichtigsten Aspekte der kommenden Weihnachtsfeier auf dem Plan. Wir wünschen an dieser Stelle: Viel Spaß!