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Die Einladung zur Weihnachtsfeier

Wer wird zur Weihnachtsfeier eingeladen?

Vor dieser Frage stehen CEOs jedes Jahr aufs Neue. Grundsätzlich gilt natürlich: Sie können einladen, wen Sie wollen! Sie sind auch nicht zur Austragung einer Weihnachtsfeier verpflichtet. Haben Sie sich aber dafür entschieden, sollten Sie an die Umsetzung gehen.

Kunden, Mitarbeiter, Ehemalige- zur Firmen-Weihnachtsfeier einladen?

• Wieviele?

Die erste wichtige Frage, die Sie sich beantworten sollten, ist wieviele Gäste kommen werden. Gibt es mehrere Abteilungen in Ihrem Unternehmen, sollten Sie sich außerdem überlegen, ob diese einzeln feiern oder gemeinsam mit allen Mitarbeitern. Gerade bei größeren Unternehmen lassen sich manche Mitarbeiter nicht eindeutig einer Abteilung zuordnen. Aus diesem Grund ist es meist besser, Sie feiern mit allen gemeinsam. Schließlich besteht dann auch die Chance, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen auch einmal kennenlernen.

 

• Familienangehörige

In vielen Unternehmen sind Ehepartner oder auch die Kinder mit zur Weihnachtsfeier eingeladen. Dadurch wird die Bindung an das Unternehmen gestärkt und der Zusammenhalt innerhalb der Mitarbeiter gefördert. Meist hängt die Entscheidung jedoch von den damit verbundenen Mehrkosten ab.

 

• ehemalige Mitarbeiter

Zur Weihnachtsfeier können Sie ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einladen, die schon im Ruhestand sind. Auf diese Weise lässt sich das „Familiengefühl“ in der Firma erhöhen und jüngere Mitarbeiter erfahren, wie es früher im Unternehmen war. Dadurch lässt sich die Verbundenheit mit der eigenen Firmengeschichte stärken.

 

• freie Mitarbeiter

Eine Weihnachtsfeier ist eine gute Gelegenheit, um auch freie Mitarbeiter zu belohnen, die regelmäßig für Sie arbeiten. Sie zählen damit zur erweiterten „Firmenfamilie“.

 

• Kunden

Es kann die Bindung an Ihr Unternehmen stärken, wenn Sie auch Kunden zur Weihnachtsfeier einladen. Allerdings sollten Sie überlegen, ob dafür wirklich die Firmenweihnachtsfeier genutzt werden sollte. Hat die Feier Eventcharakter, ist eine Kundeneinladung eher angebracht als bei einer intimen Feier im Restaurant.

 

• Lieferanten und Geschäftspartner

Um die Verbundenheit zu Lieferanten oder Geschäftspartnern zu stärken, können Sie diese ebenfalls zur Weihnachtsfeier einladen. So haben diese die Möglichkeit, einzelne Abteilungen und die Menschen hinter Ihrem Unternehmen auch persönlich kennenzulernen.

 

Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle noch kein frohes Fest. Und noch sind die Temperaturen ja auch sommerlich. Aber bevor Sie sagen „Huch, Weihnachten kommt immer so schnell“, haben wir hier ein paar tolle Ideen für die nächste Weihnachtsfeier für Sie vorbereitet!