Teamevent Recht – So planen Sie rechtssicher & stressfrei

Teamevents sind eine hervorragende Möglichkeit, das Miteinander im Unternehmen zu stärken, Motivation zu fördern und gemeinsame Erfolge zu feiern. Doch bevor die Planungsphase beginnt, sollten Unternehmen und Mitarbeitende die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Teamevents genau kennen. Von arbeitsrechtlichen Fragen wie „Ist ein Teamevent Arbeitszeit?“ bis hin zu Themen wie Haftung, Versicherungsschutz und Freiwilligkeit – ein fundiertes Verständnis der Rechtslage schützt alle Beteiligten und sorgt für eine reibungslose Durchführung. Dieser Leitfaden von Hirschfeld.de beleuchtet die wichtigsten rechtlichen Aspekte rund um Teamevents – sowohl aus Sicht des Arbeitgebers als auch der Mitarbeitenden. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und Ihr Event sorgenfrei genießen können.

Teamevent Recht: wichtige Grundlagen

Bevor ein Teamevent stattfindet, ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. Auch wenn ein Teamevent meist als „freiwillige“ Veranstaltung wahrgenommen wird, kann es arbeitsrechtlich unter Umständen als verbindlicher Arbeitstermin gelten – insbesondere, wenn es vom Arbeitgeber organisiert, bezahlt und mit klaren Zielen wie Teambuilding oder Projektbesprechungen verbunden ist.


Hierbei greifen verschiedene Rechtsbereiche:

  • Arbeitsrecht – regelt, ob und in welchem Rahmen die Teilnahme verpflichtend ist.

  • Sozialversicherungsrecht – betrifft den Unfallversicherungsschutz bei betrieblichen Veranstaltungen.

  • Haftungsrecht – klärt, wer im Schadensfall haftet, z. B. bei Personen- oder Sachschäden.

  • Datenschutzrecht – relevant bei Foto- oder Videoaufnahmen während des Events.

Unternehmen sollten klare interne Richtlinien definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

Arbeitsrechtliche Fragen – Arbeitszeit oder Freizeit?

Ob Mitarbeitende an einem Teamevent teilnehmen müssen, hängt davon ab, wie der Arbeitgeber das Event einordnet. Bei klaren betrieblichen Interessen – etwa einer strategischen Teambesprechung – kann die Teilnahme verpflichtend sein. Anders sieht es aus, wenn das Event rein gesellig ist, etwa ein Sommerfest oder gemeinsames Bowling. Hier besteht in der Regel keine Teilnahmepflicht. Ausnahmen gibt es jedoch, wenn im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung besondere Regelungen enthalten sind. Unternehmen sollten transparent kommunizieren, ob und warum eine Teilnahme erwartet wird, um Unklarheiten zu vermeiden. Ist die Teilnahme ausdrücklich freiwillig, handelt es sich in der Regel um Freizeit.

Pflichtveranstaltung

Wenn der Arbeitgeber die Teilnahme verbindlich vorgibt, zählt das Event in der Regel zur Arbeitszeit – unabhängig vom Veranstaltungsort oder der Uhrzeit.

Teilnahme während der Arbeitszeit

Findet das Event innerhalb der vertraglich festgelegten Arbeitszeiten statt, wird es üblicherweise als Arbeitszeit anerkannt.

Abend- und Wochenendtermine

Können, je nach Vertrags- und Tariflage, zu Überstunden oder Freizeitausgleich führen.

Versicherungsschutz bei Teamevents

Einer der wichtigsten Punkte für Unternehmen und Mitarbeitende ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Dieser greift in der Regel, wenn:

  • das Teamevent offiziell vom Arbeitgeber organisiert und finanziert wird,

  • der betriebliche Zweck im Vordergrund steht,

  • die Veranstaltung allen Beschäftigten offensteht.

Achtung: Privat organisierte Aktivitäten oder spontane Verlängerungen des Abends sind oft nicht versichert. Auch Wegeunfälle sind nur dann abgedeckt, wenn sie direkt im Zusammenhang mit dem Event stehen.

Rechtliche Absicherung für Unternehmen

Für Unternehmen ist es beim Thema Teamevent Recht entscheidend, bereits in der Planungsphase mögliche rechtliche Risiken zu erkennen und zu minimieren. Eine gründliche Vorbereitung schützt nicht nur vor unerwarteten Kosten, sondern auch vor Haftungsansprüchen.

  • Haftungsfragen: Klären Sie im Vorfeld, wer im Schadensfall verantwortlich ist – etwa bei Beschädigungen an gemieteten Locations, technischem Equipment oder bei Unfällen von Teilnehmenden. Prüfen Sie, ob bestehende Unternehmensversicherungen greifen oder ob eine zusätzliche Eventversicherung sinnvoll ist.

  • Verträge mit Dienstleistern: Achten Sie bei der Buchung von Locations, Catering, Transport oder Rahmenprogrammen auf klare Vertragsbedingungen. Dazu gehören Stornofristen, Haftungsklauseln, Zahlungsmodalitäten und Regelungen zur Ersatzleistung bei Ausfall.

  • Datenschutz: Wenn während des Teamevents Foto- oder Videoaufnahmen entstehen, benötigen Sie in der Regel eine schriftliche Einverständniserklärung der Mitarbeitenden. Das gilt besonders, wenn die Aufnahmen für Marketing, Social Media oder interne Kommunikation genutzt werden.

  • Arbeitsrechtliche Regelungen: Klären Sie im Vorfeld, ob das Teamevent als Arbeitszeit gilt, wie Überstunden gehandhabt werden und ob die Teilnahme verpflichtend ist. Diese Absprachen sollten transparent kommuniziert und – wenn möglich – dokumentiert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen rechtlich abgesichert ist und das Teamevent ohne juristische Stolperfallen zum Erfolg wird.

Rechtliche Hinweise für Mitarbeiter

Das Teamevent Recht betrifft nicht nur Unternehmen, sondern in gleichem Maße auch die teilnehmenden Mitarbeitenden. Wer zu einem Teamevent eingeladen wird, sollte seine Rechte und Pflichten genau kennen, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden und sich rechtlich abgesichert zu fühlen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Aspekte aus Mitarbeitendensicht.

  • Teilnahmepflicht – Pflicht oder freiwillig? Ob die Teilnahme verpflichtend ist, hängt maßgeblich davon ab, ob das Event während der regulären Arbeitszeit oder in der Freizeit stattfindet.

  • Arbeitszeitregelung und Vergütung: Ein zentraler Punkt im Teamevent Recht ist die Frage der Arbeitszeitanrechnung. Handelt es sich um eine vom Arbeitgeber organisierte Veranstaltung, die im Interesse des Unternehmens liegt, wird die Teilnahme oft als Arbeitszeit gewertet – selbst wenn sie abends oder am Wochenende stattfindet. Daraus können Ansprüche auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich entstehen.

  • Versicherungsschutz: Mitarbeitende profitieren bei offiziellen, vom Arbeitgeber organisierten Teamevents in der Regel vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – sowohl während der Veranstaltung als auch auf dem direkten Hin- und Rückweg. Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz entfällt, wenn Sie den Aufenthalt eigenmächtig verlängern oder privaten Freizeitaktivitäten nachgehen, die nicht Teil des offiziellen Programms sind.

  • Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Auch der Schutz persönlicher Daten ist ein Bestandteil des Teamevent Recht. Wenn während des Events Fotos oder Videos gemacht werden, muss die Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegen. Jeder Mitarbeitende hat das Recht, einer Veröffentlichung zu widersprechen.

Wer die eigenen Rechte und Pflichten kennt, kann entspannt und ohne Unsicherheit an einem Teamevent teilnehmen. Klare Absprachen zu Arbeitszeit, Versicherungsschutz und Datenschutz sorgen für Transparenz – und tragen dazu bei, dass das Teamevent sowohl für das Unternehmen als auch für die Belegschaft ein positives Erlebnis wird.

FAQ – Häufige Fragen rund um das Thema Teamevent Recht verständlich erklärt

Ist ein Teamevent immer Arbeitszeit?

Nein. Nur wenn das Event verpflichtend ist und in die reguläre Arbeitszeit fällt, wird es in der Regel als Arbeitszeit gewertet. Bei freiwilliger Teilnahme außerhalb der Arbeitszeit ist dies meist nicht der Fall.

Muss ich an einem Teamevent teilnehmen?

Nicht zwingend. Pflicht besteht nur bei dienstlich angeordneten Veranstaltungen während der Arbeitszeit – und auch dann gibt es Ausnahmen bei triftigen Gründen.

Bin ich beim Teamevent unfallversichert?

Ja, sofern es sich um eine betriebliche Veranstaltung handelt, die allen Mitarbeitenden offensteht und im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit steht.

Wer haftet, wenn beim Teamevent etwas passiert?

In der Regel greift die gesetzliche Unfallversicherung. Bei privaten Aktivitäten kann jedoch die private Haftpflichtversicherung zuständig sein.

Darf mein Arbeitgeber Fotos vom Teamevent veröffentlichen?

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Datenschutzrechtlich ist das ohne Zustimmung nicht zulässig.

Wie kann ich rechtlich sicherstellen, dass mein Teamevent gut geplant ist?

Nutzen Sie erfahrene Plattformen wie Hirschfeld.de, die nicht nur passende Eventideen liefern, sondern auch Anbieter kennen, die rechtlich abgesichert arbeiten und alle relevanten Vorschriften berücksichtigen.