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Ihre Mitarbeitenden sitzen den ganzen Tag im Homeoffice und schauen immer wieder auf Zahlen, Grafiken, Texte oder dieselben Gesichter im Video-Meeting? Dann sorgen Sie doch auf entspannte Weise für Abwechslung und buchen Sie eine Online-Führung durch Museen, Länder, berühmte Orte oder buchen Sie eine Online-Stadtführung. Auf der virtuellen Tour schaffen Sie buchstäblich neuen Raum für andere Gedanken. Alle Ideen gibt es hier bei hirschfeld.de.

FAQ zu virtuellen Stadtführungen und Führungen

Für welche Orte werden virtuelle Führungen angeboten?

Virtuelle Führungen gibt es für viele Orte weltweit. Wir erweitern unser Angebot kontinuierlich und schaffen so eine breite Auswahl für Ihre Mitarbeitenden.

 

Wie kann ich an einer Online-Führung teilnehmen?

Auf hirschfeld.de zeigen wir Ihnen Angebote verschiedener Anbieter und Veranstalter. Sie stellen Ihre Buchungsanfrage einfach online auf unserem Portal. Die Veranstalter sprechen dann die Details mit Ihnen ab. Die Teilnahme erfolgt dann mittels gängiger Tools für Videochats oder Videomeetings.

Was kosten Online-Führungen

Wie teuer eine Online-Führung pro Person ist, wird direkt beim gewünschten Paket angezeigt. Der Preis hängt u.a. von der Teilnehmerzahl, der Dauer und vom Umfang der virtuellen Führung ab.

Wie viele Personen können an einer virtuellen Führung teilnehmen?

Das Schöne an virtuellen Führungen besteht darin, dass deutlich mehr Personen daran teilnehmen können als an einer Live-Führung vor Ort. Die Teilnehmerzahl kann somit von 4 bis 500 variieren, je nach Anbieter.

Welche technischen Geräte brauche ich für eine virtuelle Stadtführung?

Für die virtuelle Stadtführung reicht die übliche IT-Ausstattung im Homeoffice aus, also ein PC/Notebook/Tablet mit Internetanschluss, Webcam und Mikrofon. Alle Ihre Teammitglieder sollten sich also ohne große Vorbereitungen direkt auf die virtuelle Reise begeben können.

Kann ich virtuelle Führungen als Betriebsausflug von der Steuer absetzen?

Wenn die virtuelle Führung als Firmenevent angesetzt ist, lässt sich diese auch von der Steuer absetzen. Hier haben wir für Sie zusammengestellt, wie die Betriebsausgabe Firmenevent berechnet wird.

Gehören virtuelle Stadtführungen zur Arbeitszeit?

Findet die Online-Führung während der regulären Arbeitszeit statt, gilt sie natürlich als Arbeitszeit. Wird ein Termin außerhalb der Arbeitszeit gewählt, geht es um Freizeit und die Teilnahme ist freiwillig.